Je nachdem, an welchem Arbeitsplatz Sie eingesetzt sind, muss Ihr Arbeitsschuh gemäß Berufsgenossenschaftsregel gewisse Voraussetzungen erfüllen.
In der BGR 191 (berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) ist definiert, welchen Fuß- und Beinschutz Sie am jeweiligen Arbeitsplatz tragen müssen. Ihre Arbeitsschuhe müssen z.B. über eine Zehenkappe verfügen oder einen Schutz für den Knöchel.
Ebenso wichtig sind die Einlagen für Ihre Arbeitssicherheitsschuhe. Sie dürfen nicht Ihre normalen Einlage-Sohlen nutzen. Die Einlagen müssen zusammen mit Ihren Arbeitssicherheitsschuhen eine Baumusterprüf-Bescheinigung haben. Ihre orthopädischen Schuhe BGR 191 dürfen also nicht abgeändert werden, sonst erlischt ihre Zertifizierung. Sie finden bei uns zertifizierte orthopädische Schuhe nach Maß und Einlagen für Ihre Arbeitssicherheit nach den aktuell gültigen gesetzlichen Normen.
Die orthopädischen Einlagen, Schuhzurichtungen und handwerklich gefertigten orthopädischen Maß-Arbeitssicherheitsschuhe von DRESCHER+LUNG haben alle eine gültige Baumusterprüf-Bescheinigung und entsprechen damit der gesetzlichen Norm.
DRESCHER+LUNG ist zertifiziert für die Zurichtung und Einlagenversorgung von Arbeitssicherheitsschuhen und erfüllt somit alle gesetzlichen Anforderungen der BGR (Berufsgenossenschaftsregel) 191 und der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) 112-191.
Sie erhalten bei uns:
Unter folgenden Links finden Sie hilfreiche Infos und den Antrag:
In den DRESCHER+LUNG-Filialen Augsburg-Klausenberg und Kempten finden Sie Einlagen, Schuhzurichtungen
und orthopädische Sicherheitsschuhe nach BGR 191/DGUV 112-191.
Wir freuen uns auf Sie!