Immer mehr Menschen sind heute auf Pflege angewiesen – und das nicht nur aufgrund der allgemeinen demografischen Entwicklung.
Auch ein gravierender Unfall mit bleibenden Schäden kann zu einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit führen. Weitere häufige Anlässe sind Tumorerkrankungen und Schlaganfälle.
Auch außerhalb der Leistungspflicht der Krankenkasse haben Pflegebedürftige unter Umständen Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln.
Bei Handicaps durch Krankheit oder Behinderung ist klar die Krankenkasse für die Finanzierung von Hilfsmitteln zuständig (die genaue Definition finden Sie unter § 40 Abs. 1 SGB XI). Darüber hinaus können Kosten für Pflegemittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, auch übernommen werden, wenn eine Pflegebedürftigkeit mit entsprechender Einstufung vorliegt und keine Leistungspflicht der Krankenkassen besteht.
Hierzu zählt alles, was zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden beiträgt oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht (soweit die Hilfsmittel nicht bereits wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung zu leisten sind). In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse Kosten von bis zu 40 Euro pro Monat.
Erstattungsfähig sind dabei folgende Materialen und Hilfsmittel:
Das care team in unserer Filiale in Bergheim bietet Ihnen neben Pflegehilfsmitteln auch das volle Sortiment aus der Homecare-Versorgung.
Die care team-Fachberater in Bergheim freuen sich auf Sie!
In unseren Filialen in Augsburg-Klausenberg, am Diako, Friedberg und Kempten bieten wir Ihnen ebenfalls Produkte aus dem Bereich der Pflegehilfsmittel.